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Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI – Bedeutung von Hörverlust und Umgang mit Betroffenen (P-914-H-1)

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI – Bedeutung von Hörverlust und Umgang mit Betroffenen

Kursbeschreibung

‚Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen’ (Helen Keller) – Hörgeschädigte sind schnell isoliert.
Dieser 18 Lerneinheiten dauernde Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation mit Hörgeschädigten und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet, um ihren Umgang mit Betroffenen sowie deren Alltag zu erleichtern. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Hinweis: Dieser Kurs wird von der bzh Online Akademie angeboten und in den Räumlichkeiten der bzh  durchgeführt. In Ausnahmefällen (z.B. Mutterschutz, Pflege eines Angehörigen usw.) kann dieser Kurs auch im Homeoffice durchgeführt werden. Prüfung Erfolg im Einzelfall, bitte sprechen Sie darüber mit einem unserer Berater. 

Inhalte

Die sieben Funktionen des Gehörs
Das Hören als Hörgeschädigter: Verschiedene Eindrücke zusammenfügen, verarbeiten und verstehen
Bedeutung von Hörverlust für die Betroffenen im Alltag: Soziale Ausgrenzung, akustische Barrieren, verminderte Selbstständigkeit etc.
Kommunikationsregeln und Umgang mit Betroffenen: Allgemein, in Gruppen, außer Haus u.a. mit Bezug auf Sicherheitsaspekte, Tabus
Gestaltungsmöglichkeiten des Umfelds von Betroffenen

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen- oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.

Anforderungen

Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.

 

Perspektiven

Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Ebenso in Frage kommt aber auch die Betreuung von Menschen, bei denen körperliche Beeinträchtigungen vorliegen und die somit im Alltag einschränkt sind.

Abschluss

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung (Bildungsträger)

Dauer

Dauer: 18
Gesamtdauer: 2 Tage in Vollzeit
Zeitrahmen: Vollzeit

Termine

Individueller Einstieg möglich?  nein
Start: 13.09.2022, Ende: -‘,Start: 15.11.2022, Ende: -‘

Teilnehmeranzahl

max. 25

Förderung

Bildungsgutschein: ja

Fragen & Antworten

Für weitere Informationen oder eine Kursanmeldung wenden Sie sich bitte an:

Foto von Silke Andrzcjewski
Silke Andrzcjewski
RL Märkischer Kreis
Telefon: (02371) 4372323 Fax: (02371) 4372317
Foto von Lars Bernshausen
Lars Bernshausen
RL Kreis Siegen-W. / HSK
Mobil: (0174) 2003689 Fax:
Foto von Nadia Hauser
Nadia Hauser
Geschäftsführung MK gGmbH
Foto von Dirk Klumpen
Dirk Klumpen
Geschäftsführung Service-GmbH
Foto von Stephan Kösters
Stephan Kösters
Geschäftsführung e.V.
Foto von Christoph Scheffel
Christoph Scheffel
Hauptgeschäftsführung
Foto von Fabio Vurro
Fabio Vurro
RL Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefon: Fax: